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1. September 2010

Nach dem Wahlrechtsurteil in Schleswig-Holstein: Neuwahlen ja – aber wann?

Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hat das bestehende Wahlrecht, wie erwartet, als in Teilen „verfassungswidrig“ erklärt. Die Richter gaben damit einer Normenkontrollklage von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) gegen das geltende Wahlgesetz und die derzeitige Zusammensetzung des Kieler Landtags recht. Demnach muss das Kieler Parlament bis Mai 2011 ein neues Wahlgesetz erarbeiten und verabschieden, auf dessen Grundlage spätestens im September 2012, zwei Jahre vor Ende der regulären Legislaturperiode ein neuer Landtag zu wählen ist.

Die CDU hatte bei der letzten Landtagswahl über die Erststimmen 34 von 40 Wahlkreisen und damit elf Sitze mehr gewonnen, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zugestanden hätten (Überhangmandate). Die daraufhin zum als Ausgleich vergebenen 22 weiteren Sitze führten zu einer Vergrößerung des Landtags von 69 auf schließlich 95 Abgeordnete, reichten aber dennoch nicht aus, um sämtliche Überhangmandate auszugleichen. Die zulasten der anderen Parteien vorgenommene Begrenzung des Sitzausgleichs war wesentlicher Kritikpunkt sowohl der – abgewiesenen – Wahlprüfungsbeschwerden der LINKEN, als auch des von Grünen und SSW angestrengten Normenkontrollverfahrens, das nun entschieden wurde. Bei einem vollen Ausgleich der Überhangmandate wäre es zu anderen Mehrheiten im Landtag gekommen.

Das Landesverfassungsgericht sieht für seine Entscheidung zwei wesentliche Gründe:

1.      Um die Anzahl von 69 Abgeordneten im Landtag nicht übermäßig anwachsen zu lassen, sei eine „geringfügige Überschreitungen der Regelgröße“ zuzulassen und ein Eingriff in die Wahlgleichheit durch Begrenzung des Ausgleichs von Überhangmandaten zu rechtfertigen. Eine derartig eigenwillige Auslegung, wie sie dann zugunsten der CDU vorgenommen wurde, geht aber selbst dem Verfassungsgericht zu weit. „Entscheidend ist, dass das Ergebnis der Landtagswahl 2009 sich nicht als vernachlässigenswerter Ausnahmefall darstellt.“

Die Verzerrung war in der Tat beachtlich: Schwarz-Gelb hatte im Vergleich zu den im Landtag vertretenen Oppositionsparteien 27.945 weniger Zeitstimmen geholt. Während die CDU 14.871 Stimmen pro Mandat zugerechnet wurden, waren es bei der SPD 16.306. DIE LINKE benötigte für ein Mandat 19.153 Stimmen.

2.      Zu Beanstanden ist nach Meinung des Gerichts zweitens der Zuschnitt der Wahlkreise. Die gegenwärtigen Regelungen über die Bildung, die Größe und Anzahl der Wahlkreise beförderten wegen der unterschiedlichen Bevölkerungszahl unausgewogenen Festsetzungen. Im kleinsten Wahlkreis Husum-Land leben 42.037 und im größten Wahlkreis Segeberg-Ost  69.408 Wahlberechtigte.

Nach dieser Entscheidung sind die politischen Verhältnisse in Schleswig-Holstein noch unübersichtlicher geworden. Der einsetzende Streit um die Umsetzung der richterlichen Entscheidung ist nur folgerichtig: Schwarz-Gelb möchte das radikale Haushaltskonsolidierungspaket und den Doppelhaushalt 2011/12 möglichst noch durchziehen und favorisiert einen Wahltermin im Herbst 2012. Geradezu autistisch erklärt Ministerpräsident Carstensen: Das Ziel, den Landeshaushalt zu konsolidieren, sei eine noch größere Herausforderung als das Urteil. Um aus der „Schuldenfalle“ heraus zu kommen, hat die Landesregierung ein Sparpaket (Abbau von Beschäftigung im Öffentlichen Dienst, Beschneidung öffentlicher Dienstleistungen und Privatisierungen) auf den Weg gebracht, dass die Klärung der Zukunftschancen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft und der Mehrheit der BürgerInnen völlig aus dem Auge verloren hat. Im Ergebnis dieser Kürzungspolitik werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes weiter geschwächt und die Lebensverhältnisse für die BürgerInnen verschlechtert.

Die Alternative zu dieser perspektivlosen Politik besteht in Investitionen in einen für Schleswig-Holstein unverzichtbaren wirtschaftlichen  Strukturwandel und einem Landesprogramm gegen Armut. In diesem Zusammenhang sind ein gesetzlicher Mindestlohn und armutsfeste Transfers-  und  Alterseinkommen zentrale erste Schritte.

Die öffentlichen Investitionen sind darauf auszurichten, dass sie die regionalen Wirtschaftskreisläufe stärken und einen Umbau der Wirtschaft in Richtung einer solidarischen Ökonomie einleiten (so bei neuen Technologien im Bereich Energie, Gesundheit,  Bildung  etc.).

Die Kommunen sind kaum mehr in der Lage, ihrem Auftrag zur Ausgestaltung der gemeinschaftlichen Grundversorgung nach zu kommen. Die Kommunen brauchen einen Schutzschirm, um in den nächsten Jahren ihre Handlungsfreiheit zu erhalten.

DIE LINKE wird auch weiterhin für die Rücknahme des von Schwarz-Gelb durchgesetzten Sparkassengesetzes eintreten. Mit nur einer Stimme hat die schwarz-gelbe Koalition dieses gegen alle Widerstände durchgesetzt. DIE LINKE lehnt alle Versuche ab, die Kontrolle über die Sparkassen mittels Einführung z.B. von übertragbarem Stammkapital an andere öffentlichen-rechtliche Institutionen (wie z.B. der HASPA) regional aus der Hand zu geben und für private Investoren und deren Renditeziele zu öffnen. Es ist ein Gebot demokratischer Kontrolle, dass die politischen Entscheidungen in den Sparkassen ebenfalls von Menschen aus der Region getroffen werden.

Grüne, LINKE und SSW sprechen sich für möglichst zügige Neuwahlen aus. Aus einer NDR-Umfrage vom Tage geht hervor, dass Rotgrün eine Mehrheit bilden könnte ohne DIE LINKE. Neuwahlen sind ein Gebot der demokratischen Kultur. Der harte Punkt wird sein, ob es der politischen Linken gelingt, angesichts der desaströsen finanzpolitischen Verhältnisse im Land, den BürgerInnen eine glaubwürdige politische Alternative zum perspektivlosen schwarz-gelben Kürzungs- und Sparkurs anzubieten.