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1. Januar 2011

Notarztstandort Lütjenburg

Sehr geehrte Frau Dr. Wiegner, zur derzeitigen Situation der notärztlichen Versorgung im Großraum Lütjenburg habe ich die unten aufgeführten Fragen am 03.11.10 an den Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales gestellt. Sie hatten um nachträgliche schriftliche Vorlage gebeten; dem komme ich hiermit nach und bitte um eine möglichst zeitnahe Beantwortung. Nach Auskunft der SH-Landesregierung (Min. Arbeit, Soziales u. Gesundheit) an das ZDF, Redaktion Frontal 21, ist zwischen kommunalen Aufgabenträgern und Krankenkassen ein Verfahren vereinbart worden, um kurzfristig auf Unterschreitungen des Hilfsfristensicherungsgrades reagieren zu können. Was wird hier unter kurzfristig verstanden? Wie funktioniert dieses Verfahren und wie oft muss es durchschnittlich im Kreis Plön angewendet werden?Es ist dem Kreis nach persönlich unterschriebener Auskunft des Herrn Landrates vom 26.10.10 nicht möglich, eine Aussage zu der allen Routenplanern widersprechenden Auskunft der Krankenkassen zu treffen, nach der z.B. die Notarztstandorte Preetz, Schönkirchen und Oldenburg reale Eintreffzeiten für Notfallorte in Lütjenburg und Umgebung haben, die „regelmäßig deutlich unter 20 Minuten liegen“.Wie  überprüft der Kreis Plön im Rahmen seiner Aufgabe zur Kontrolle des tatsächlichen Erreichungsgrades die Hilfsfristen?In wieviel Prozent der Rettungseinsätze (bitte nach RTW / NEF differenziert) wird die Hilfsfrist im Kreis Plön eingehalten?Wie werden die dem Vorsitzenden des Ausschusses übergebenen, von den 24 Lütjenburger Ärzten aller Fachrichtungen unterschriebenen, aktuellen Stellungnahmen insbesondere auch auf die Einbeziehung der vor Ort vorhandenen ausgebildeten Notärzte in den weiteren Entscheidungsgang einbezogen?Warum sind in der Auswertung der saisonalen Einsätze im Raum Lütjenburg nur die unstrittig kürzesten Anfahrtzeiten des Lütjenburger NEF ausgewertet worden und nicht die insgesamt von den betroffenen  Einwohnerinnen und Einwohnern als strittig angesehenen Anfahrtzeiten der externen NEF?  Liegt es nicht nahe, diese Zeiten vorrangig auszuwerten, da sie ganzjährig für die Beurteilung der Hilfsfristen relevant sind?Ist es richtig, dass im Raum Lütjenburg über die Handy-Notrufnummer 112 derzeit zunächst Polizei bzw. Feuerwehr, nicht aber die Rettungsleitstelle erreichbar ist, und erst zur Rettungsleitstelle durchgestellt werden muss?Wie wird das BGH-Urteil (BGH 3. Zivilsenat, Urteil vom 12. November 1992, Az: III ZR 178/91),  nach dem Rettungs- und Notarztdienst eine Einheit bilden, im Kreis Plön umgesetzt, wenn teilweise erst ein Sanitäter und dann deutlich später ein Notarzt eintrifft?Wie gleichmäßig sind Notarztstandorte bzw. notärztlicher Dienst in Schleswig-Holstein verteilt? (z. B. Ostholstein = 7 Notarztstandorte)Wie lauten die belastbaren Bemessungsgrundlagen für Notarztstandorte, das heißt, nach welchen Grundlagen werden Notarztstandorte geplant bzw. verhandelt?Ist es richtig, dass teilweise die Bereitschaft der Notärzte nicht am Bereitschaftsort des NEF geleistet wird und die Ärzte im Notfall zum Einsatz erst abgeholt werden müssen? Wie lang sind die Ausrückzeiten von der Information des NEF bis zur Abfahrt des Notarztes in den einzelnen Standorten, die den Raum Lütjenburg „bedienen“? Ist es richtig, dass die Leitstelle Kiel und der Standort Oldenburg unterschiedliche und nicht kompatible Rechnersysteme haben, so dass im Alarmfall immer Telefonzeit „verloren geht“?Wie oft ist das NEF Schönkirchen in anderen Kreisen als Plön oder der Stadt Kiel im Einsatz – z. B. im Kreis Rendsburg-Eckernförde?Welche Optimierungsmöglichkeiten des bestehenden Rettungsdienstkonzeptes des Kreises Plön hat die Verwaltung in Ausführung des Beschlusses zu TOP 16 (4.) der Sitzung des Kreistages vom 03.12.09 gefunden und geprüft bzw. untersucht?Wie viele Einsätze sind in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwischen 06.00 und 18.00 Uhr durch NEF der Standorte Schönkirchen, Oldenburg, Eutin und Preetz im Großraum Lütjenburg gefahren worden?Wie lang waren deren Anfahrtzeiten?Kann man unter Beachtung der Fahrtzeiten noch von bedarfsgerechter und leistungsfähiger Organisation im Sinne des § 8 a Abs. 3 RDG sprechen?Sind diese Fahrten rechnerisch dem Standort Lütjenburg zugeschlagen worden, als es im MDK-Gutachten um die Einsatzhäufigkeit pro Standort ging oder sind sie dem jeweiligen Standort des alarmierten Einsatzfahrzeuges zugerechnet worden?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Potrafky